Gewerbe in der Stadt

Das Gesellenbuch der Glaserinnung von Frankenhausen - Gesellenwandern in Deutschland

 

Das Wandern für eine bestimmte Zeit gehört zu den alten Traditionen im Handwerk.

Bereits mit der Einrichtung der freien Zünfte im 14. Jh. war das Wandern ein Bestandteil der Ausbildung zum Handwerksmeister. Der Geselle kam in fremde Städte und zu fremden Handwerksmeistern, wo er sein Fachwissen vervollkommnen und seine geschäftlichen Kenntnisse erweitern konnte. Die Wanderpflicht der Gesellen war in den Zunftordnungen festgelegt.

Für die Meister brachte der Wanderzwang ebenfalls Vorteile. Sie bekamen tüchtige Gesellen, die ihrerseits bereits Erfahrungen von anderen Meistern mitbrachten. Durch den Wanderzwang wurde ein ständiger fachlicher Informationsaustausch gewährleistet.

Übernachtet wurde während der Wanderung entweder im Freien, wo es sich anbot, oder über längere Zeit in Herbergen.

In einer fremden Stadt angekommen, hatte sich der Geselle nach Arbeit beim zuständigen "Schenk-", "Orten-" oder auch "Zuschickgesellen" zu erkundigen. Dieser fragte bei den Meistern nach Arbeit für den zugereisten Wandergesellen nach.

In den Städten gab es Gesellenbrüderschaften. Diese hatten als soziale Aufgabe, eine Stütze für die Gesellen in der Fremde zu sein und auf die Einhaltung der Ordnung und der Vorschriften zu achten.

Den fortwandernden Gesellen wurde aus der "Gesellenbüchse" der Brüderschaft eine Wanderunterstützung ausgezahlt. Von den Meistern erhielten die Gesellen auf der Durchreise ein sogenanntes Geschenk, für welches sie im Gesellenbuch der Innung oder Zunft quittierten.

Diese Gesellenbücher sind heute wichtige Zeitzeugen.


Das Gesellenbuch der Glaserinnung von Frankenhausen wurde ca.140 Jahre von 1723 bis 1864 geführt. Darin wurden alle durchwandernden Gesellen vermerkt, die von einem Meister der Innung ein Geschenk erhalten hatten. Weiterhin trugen sich alle Gesellen ein, die bei einem der Meister in Arbeit gestanden haben. Die dabei verwendeten Texte ähnelten sich. Die durchreisenden Gesellen schrieben z. B. in das Buch : " Anno 1829 ten. 28. Mertz bin ich Eduard Gütsel ein Glasergesell gebürtig aus Merseburg allhier durchgereißt und habe mein ehrliches Geschenk erhalten beym Meister Wilhelm Görmer."

Diejenigen, die in Arbeit gestanden haben, schrieben in das Buch : "Anno 1739 den 27. July bin ich Johann Conrath Maurer ein Glasergesell von Weißenfels allhier abgereist und habe in Arbeit gestanden bey Mst. Johann Heinrich Germer."

Ferner ist im Gesellenbuch nachzulesen, dass die Söhne auch bei ihren Vätern in Arbeit gestanden haben: "Anno 1739 den 10. Febr. bin ich Caspar Christoph Irrgang (Glasergesell von Frankenhausen) nach vefloßenen Lehrjahren bey meinem Vater, Mst. Johann Caspar Irrgang in Arbeit getreten." Caspar Christoph Irrgang taucht Jahre später im Buch wieder als Meister auf . 

Insgesamt sind im Gesellenbuch der Glaserinnung von Frankenhausen ca. 1150 Eintragungen. Mancher Geselle taucht zu verschiedenen Zeiten wieder auf und erhielt von einem anderen Meister sein Geschenk. Er ist somit öfter durch Frankenhausen gewandert.

Interessant sind auch die Herkunftsorte der Gesellen. Mit einigen Ausnahmen kommen sie aus Orten, die nicht weiter als 200 km von Frankenhausen entfernt sind. Die weitesten Herkunftsorte der wandernden Gesellen sind Wien, Zürich, Köln, ein Dorf im Odenwald sowie ein Ort bei Colmar. Es fällt auf, dass kein Wandergesell aus einem Ort nördlich und nordwestlich des Harzes herkommt. Überhaupt war bei allen eingetragenen Gesellen keiner aus Norddeutschland dabei. Offensichtlich war der Harz eine natürliche Barriere, die man nicht durchwanderte.

Im Gesellenbuch der Glaserinnung von Frankenhausen werden über den Zeitraum von 140 Jahren 31 Glasermeister erwähnt. Das Handwerk wurde meistens in der Familie vererbt. Die Meister hießen mit Familiennamen Irrgang, Jahn, Hinße, Günsch oder Güntsch, Vollmer, Erntzt oder Ernst, Reinecke und Görmer oder Görmar. Nachweisen lässt sich anhand der Eintragungen, dass nach dem Ableben eines Meisters dessen Witwe die Geschäfte oft weiterführte und so den Betrieb für den Sohn erhielt.

Die Wanderzeit der Gesellen dauerte im allgemeinen 3 bis 4 Jahre. Nun erst konnte der Geselle einen Antrag auf die Meisterprüfung stellen.

Der Wanderzwang bestand über fünfhundert Jahre. Er wurde durch die Gewerbeordnung in Deutschland von 1869 aufgehoben. Durch die zunehmende Industrialisierung änderte sich am Ende des letzten Jahrhunderts auch das Bild des traditionellen Handwerks. Das wandernde Handwerk nahm immer weiter ab. Erst in jüngster Zeit sieht man vor allem in den Sommermonaten vereinzelt wieder wandernde Gesellen. Damit wird verhindert, dass eine Jahrhunderte alte Tradition gänzlich in Vergessenheit gerät.

©Gerhard Görmar

   

 

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