Berufe (Die eingefärbten kommen in der Familie vor.)

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Amtschirurg

Mitglied der Barbierzunft. Zünfte werden in Kiel und dem übrigen Nordelbien als Ämter bezeichnet.

Barbier

"Barbier (Barbierer), ein Mann, der gewerbsmäßig rasiert, frisiert, auch Perücken macht und oft noch niedere Chirurgie (Schröpfen, Aderlasen, Operieren von Hühneraugen, Ausziehen von Zähnen etc. ausübt. [...] Die Barbiere standen ehemals in nahen Beziehungen zu den Badern und wurden später mit denselben in einer Zunft vereint. Nach Erlaß der preußischen Gewerbeordnung von 1845 bildeten sich Innungen, die 1871 zu einem Bunde deutscher Barbiere, Frieseure und Perückenmacher zusammentraten, der 1884 Korporationrechte erhielt. Etc"

Meyers Konversationslexikon 1903

Brau- und Pfannherr

Bezeichnung aus Frankenhausen. "Pfann" bezieht sich auf sie Salzpfannen oder auch Sölden, das "Brau" auf des damit verbundene Braurecht.

Buchhändler



Bürgermeister

Frankenhausener Regelwerk beschreiben

Cantor und Schullehrer




Conditor




Domänenpächter

Domäne lt. Zedler Universallexikon von 1734:
"Es sind solche Güter, welche ein Fürst als Fürst im Besitze hat, damit er seinem Stande gemäß leben kenne. ...
Die Domänen sind Güter, von denen der Fürst seine Tafel halten muß und die von denen Landständen dazu gewiedmet worden, Königl. oder Fürstliche Tafel-Güter."
[Sie werden hier zusammen mit den Cammer-Gütern erklärt, aber von diesen unterschieden.]
Großer Brockhaus 1930:
"Seit dem 18. Jahrhundert ein ein land- oder forstwirtschatlich benutztes Gut, im Besitze der Landesherren, dessen Erträge für die Kosten der Hofhaltung und Landesverwaltung dienten."
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Der Pächter bewirtschaftet die Domäne im Rahmen der Rechtsform der Pacht. U.a. ist der Tod des Pächters kein Kündigungsgrund für den Verpächter. Der vereinbarte Pachtzins ist nach Ablauf des Pachtjahres zu zahlen.

Freisass

Freisass Verweis auf Freigut
Meyers Konversations-Lexikon, 5. Auflage 1897:

Freigut, ein von Lehnspflichten und Abgaben freies Landgut, namentlich ein Bauerngut, welches von Frondiensten und ähnlichen Abgaben frei ist, und dessen Besitzer Freibauer, Freisasse genannt wird. Freihufen wurden im Mittelalter vielfach zur Förderung der Kolonisation verliehen. Die moderne Gesetzgebung hat die Privilegien der Frei- und Rittergüter beseitigt. Vgl. Allodium.

(Siehe Peter Andreas Freisaß zu Ringleben)


Gastwirt



Historiker



Höker

Kleinhändler

Husar



Jurist



Kammerrath

Funktion in der landesherrschaftlichen Verwaltung, Abteilung Finanzen.

Kaufmann




Knochenhauer

schlachtet und zerteilt Tiere

Königl. preussischer Obersteuerkontrolleur





Krahmer und Gewandschneider

Der Gewandschneider darf auch Detailhandel mit Stoffen und Tuchen betreiben.



Küter

Metzger, der das zerlegte Tier für den Weiterverkauf zerteilt. Siehe auch Knochenhauer.

Lehrerin




Lohgerber

(Nach Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste, hrsg. Von J.S. Ersch und J.G. Gruber, Leipzig 1855, 60ster Theil S. 323-330. )
Die Kunst des Gerbers besteht darin, tierische Häute so zu behandeln, dass sie geschmeidig werden und in nassem Zustand vor Fäulnis geschützt sind.
Hierzu "sucht man das die Häute bildende Zellgewebe (Leim bildende Gewebe) mit geeigneten Substanzen zu verbinden; je nachdem ob hierzu die Sustanzen Gerbsäure, Chloraluminium, Fett oder Kalk angewandt werden, unterscheidet man vier Arten der Gerberei, nämlich 1) die Lohgerberei; 2) die Weißgerberei; die Sämischgerberei; 4) die Pergamentfabrikation."
Grundlage für jegliche Gerberei ist es, die Häute zu reinigen und für die Aufnahme der Gerbsustanzen aufnahmefähig zu machen. Dies geschieht durch Einweichen in Wasser, und zwar am günstigsten unter Verwendung fließendes Wassers, da ein Fäulnisprozess unbedingt vermieden werden muss. Anschließend wird die Fleischseite mit dem Schabeeisen von Fleischresten gereinig. Der Reinigung folgt die Enthaarung, also die Trennung von Ober- und Unterhaut durch Kalken oder Schwitzen. Letzteres erfordert ein Einsalzen der Fleischseite und bringt insgesamt günstigere Ergebnisse. [Es ist anzunehmen, dass dieser Prozess in Frankenhausen wegen des vorhandenen Salzes vorrangig angewandt wurde].
"Die Lohgerberei besteht in der Kunst, rohe Thierhäute durch Lohe (Gerbsäure enthaltende vegetabilische Substanzen) zu Leder zu verarbeiten. Die zum Gerben bestimmten Häute sind Ochsen-, Kuh-, Roß- Kalb- Schaf- und Ziegenhäute. Als Lohe benutzt man die Rinde von Birken, Ellern, Tannen, Fichten, Lärchen, Weiden, [...] vornehmlich aber die innere zwischen der Borke und dem Splint befindliche Rinde der Eichbäume.[...] Die Lohgerberei zerfällt in vier besondere Arten: 1) die gemeine Lohgerberei oder Rothgerberei, 2) die Juftengerberei, 3) die dänische Gerberei. 4) die Saffiangerberei."
Der gesamte Gerbprozes ist komlex, arbeits-, vor allem aber zeitaufwändig. [Es wurde viel Wasser verbraucht und die entsprechend genutzten Flüsse waren mit Sicherheit stark belastet.] In eine Lohgrube, die meist ein 8-10 Fuß tiefer Bottich war, passten 70 - 80 Häute. Es waren mindestens 3 aufeinander folgende Beizvorgänge erforderlich, wobei der erste etwa 14 Tage und die folgenden jeweils 4 Monote aber auch länger dauern konnten. Die Festigkeit des Produktes hing von der Menge der aufgenommenen Gerbsäure ab; so brauchte mann z.B. für 1 Zentner Sohlenleder 8 Zentner Fichetenrinde.
[Die heute überwiegende Minearalgerberei gewann erst Ende desw 19. Jahrhunderts an Bedeutung]

Mühlenbesitzer

 

Ökonom

Landwirt, allerdings in sozial gehobener Stellung. Hat eine Fachschule besucht. Am Niederrhein kann der Ökonom zum Magistrat gehören. ( Quelle Ernst von Ernsthausen , in Hans Joachim Henning: Quellen zur Sozialgeschichtlichen Entwicklung in Deutschland von 1815-1880, Paderborn 1977.)

Organist

 

Pfarrer

 

Priorin Liebfrauenkloster

 

Rathsherr

Für Frankenhausen beschreiben, Viermänner etc.

Rathskämmerer

 

Sattler

 

Schuhmacher

 

Seifensieder

 

Seifensieder, Brau- und Pfannherr

Kombinierte Bezeichnung. Siehe Seifensieder oder Brau- und Pfannherr.

Tuchmacher

 

Universitätsstudium

Z.Zt. als Sammelbegriff benötigt.

Weber

 

Weißbäcker

Der W. backt Brot aus Weizen, Semmeln u.a., aber kein Roggenbrot.

Weißgerber

 

Die Liste wird sukzessive ergänzt und, wo nötig, um Erlärungen erweitert.

Stand 11. September 2002

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